Gebrauchtwagenhandel München
DSC – DEMIR SELECTED CARS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Gebrauchtwagenhandel
Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gebrauchtwagenhändler (im Folgenden: „Verkäufer“) und dem Käufer. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer ein verbindliches Kaufangebot abgibt und dieses durch den Verkäufer angenommen wird.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls zuzüglich weiterer Kosten wie Transport- oder Zulassungskosten. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gewährleistung und Haftung
Der Verkäufer gewährleistet, dass das verkaufte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Für Sachmängel haftet der Verkäufer für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs. Die Haftung für Schäden, die nicht am verkauften Fahrzeug selbst entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Eigentumsvorbehalt
Das verkaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Datenschutz
Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.